Abmeldung ins Ausland
Abmeldung ins Ausland
Mit diesem Dienst können Abmeldungen ins Ausland gemäß § 17 Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde veranlasst werden. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche im Voraus möglich.
Mit diesem Dienst können Abmeldungen ins Ausland gemäß § 17 Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde veranlasst werden. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche im Voraus möglich.