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Verlust eines Reisepasses melden


Leistungsbeschreibung

Ist Ihr Dokument nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Mit diesem Dienst können Sie den Verlust Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte melden. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes, § 15 Nummer 3 des Passgesetzes und § 20 Abs.1 Nummer 3 eIDKG ist der Dokumenteninhaber verpflichtet den Verlust anzuzeigen.